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Rechtliche Grundlagen
Das Zaunrecht ist in Deutschland Ländersache — jedes Bundesland hat eigene Nachbarrechtsgesetze. Zusätzlich können Gemeinden in ihrem Bebauungsplan weitere Vorschriften machen.
Die drei Rechtsquellen:
- Nachbarrechtsgesetz des Bundeslandes (z.B. NNachbG für Niedersachsen)
- Bebauungsplan der Gemeinde (kann Zaunhöhen und -arten vorschreiben)
- BGB § 903-924 (allgemeines Eigentumsrecht)
Wichtig: Prüfen Sie immer zuerst den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde — dieser hat Vorrang vor allgemeinen Regelungen.
Erlaubte Zaunhöhen
| Bundesland | Max. Höhe (Wohngebiet) | Besonderheit |
|---|---|---|
| Niedersachsen | 1,20 m (ortsüblich) | Keine gesetzliche Maximalhöhe, ortsüblich entscheidet |
| Hamburg | 1,20-1,50 m | Bebauungsplan entscheidend |
| Schleswig-Holstein | 1,20 m | Einfriedungspflicht nur auf Verlangen des Nachbarn |
| Allgemein | 1,20-1,80 m | Höhere Zäune oft genehmigungspflichtig |
Faustregel: Bis 1,20 m sind Sie fast überall auf der sicheren Seite. Ab 1,80 m wird es in vielen Gemeinden genehmigungspflichtig. Sichtschutzzäune über 1,80 m sind oft nicht erlaubt.
Abstand zur Grenze
In den meisten Bundesländern darf ein Zaun direkt auf die Grundstücksgrenze gesetzt werden. Aber:
- Auf der Grenze: Beide Nachbarn sind Eigentümer und müssen sich über Material und Kosten einigen
- Auf eigenem Grundstück: 50 cm Abstand zur Grenze ist empfehlenswert — für Wartung und um Streit zu vermeiden
- Fundament: Darf nicht ins Nachbargrundstück ragen
Unser Tipp: Setzen Sie den Zaun 10-20 cm auf Ihr Grundstück zurück. So haben Sie freie Hand bei Material und Gestaltung und vermeiden Nachbarschaftsstreit.
Wer zahlt den Zaun?
Das hängt davon ab, wer den Zaun will und wo er steht:
| Situation | Wer zahlt? |
|---|---|
| Zaun auf eigener Seite | Sie allein |
| Zaun auf der Grenze (gemeinsam) | Beide je 50% |
| Einfriedungspflicht (Nachbar verlangt) | Meist der Einfriedungspflichtige |
| Bestehender Zaun beschädigt | Wer den Schaden verursacht hat |
Niedersachsen: In Niedersachsen gibt es eine Einfriedungspflicht auf Verlangen — wenn Ihr Nachbar einen Zaun verlangt, müssen Sie sich an den Kosten beteiligen.
Streit mit dem Nachbarn vermeiden
- Vorher reden: Informieren Sie den Nachbarn über Ihr Zaunvorhaben, bevor Sie bauen
- Schriftlich vereinbaren: Material, Höhe, Kostenteilung und Zuständigkeit für die Pflege
- Schöne Seite nach außen: Die „schöne Seite" des Zauns sollte zum Nachbarn zeigen — das ist nicht nur höflich, sondern in manchen Regionen Vorschrift
- Bebauungsplan prüfen: Vermeidet böse Überraschungen und Rückbau-Anordnungen
- Schlichtung statt Gericht: Bei Streit erst die Schiedsstelle der Gemeinde kontaktieren
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Häufig gestellte Fragen
Wie hoch darf ein Zaun zum Nachbarn sein?
In Wohngebieten sind 1,20-1,50 m üblich und meist ohne Genehmigung erlaubt. Ab 1,80 m wird es in vielen Gemeinden genehmigungspflichtig. Prüfen Sie immer den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde.
Darf ich einen Sichtschutzzaun aufstellen?
Grundsätzlich ja, auf Ihrem eigenen Grundstück. Die erlaubte Höhe variiert — in den meisten Wohngebieten sind 1,80 m das Maximum. Blickdichte Zäune können von Nachbarn als unzumutbare Beeinträchtigung angesehen werden.
Muss mein Nachbar den Zaun mitbezahlen?
Nur wenn der Zaun auf der Grundstücksgrenze steht und beide Seiten ihn nutzen, oder wenn eine Einfriedungspflicht besteht. Einen Zaun auf Ihrem eigenen Grundstück zahlen Sie allein.
